Handy und Motorroller: Bundle-Angebote mit Motorrad

Handy-Bundles bestehen aus einem Handy-Tarif und einem Smartphone, für das je nach Modell eine geringe Zuzahlung ab einem Euro anfällt. Neben dem klassischen Handy-Bundle gibt es Kombi-Angebote, die zusätzlich zu Handy und Tarif Prämien enthalten. In der Regel sind diese Prämien kostenlose Zugaben, die einen Gesamtwert von mehreren Hundert Euro haben können.

 

Unterschied zwischen Motorrad und Motorroller

Bewährte Gratis-Prämien sind Geräte wie Tablets oder LED-Fernseher und Elektro-Gadgets wie Zusatzakkus oder Virtual-Reality-Brillen. Hin und wieder gibt es Bundle-Angebote, die als Zugabe zum Handy ein Großgerät wie ein Fahrrad oder einen Motorroller enthalten. Im Gegensatz zum Fahrrad ist für die Nutzung eines  Motorrollers ein Führerschein nötig. Ein Motorroller ist eine Art Motorrad, das allerdings ohne Knieschluss gefahren wird. Anders als bei einem herkömmlichen Motorrad sitzt  der Fahrer eines Motorrollers mit den Beinen nach vorne, ähnlich wie auf einem Stuhl. Zu den bekanntesten Marken gehören der Vespa-Roller des italienischen Herstellers Piaggio und der Schwalbe-Roller von Simson.

 

Führerschein für Handy-Bundles mit Mofa

Vor der Bestellung eines Handy-Bundles mit Motorroller sollte der Nutzer bedenken: Es gibt verschiedene Klassen von Motorrollern, für die jeweils unterschiedliche Führerscheine nötig sind. Ein Mofa-Roller (Klasse AM) fährt bis zu 25 km/h schnell und hat einen Hubraum von 49 cm³. Ein Kleinkraftrad (Klasse AM) hat bis zu 50 cm³ und erreicht eine Geschwindigkeit von maximal 45 km/h. Roller mit 80 cm³ bzw. 125 cm³ Hubraum fallen in die Kategorie Leichtkraftrad (Klasse A1). Das Mindestalter für das Fahren eines Motorrollers beträgt 15 Jahre für ein Mofa beziehungsweise 16 Jahre für die Klassen AM und A1.

 

Normaler PKW-Führerschein berechtigt zum Fahren eines Handy-Bundle-Mofas oder eines Handy-Bundle-Motorrollers

Der PKW-Führerschein (Klasse B) enthält die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder (Klasse AM). Das heißt, Verbraucher mit einem Auto-Führerschein sind berechtigt, motorisierte Zweiräder wie Mofas und Motorroller mit bis zu 50 cm³ Hubraum zu fahren. Autofahrer, die ihren Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben haben, dürfen auch leichte Motorräder mit bis zu 125 cm³ Hubraum fahren (Klasse A1).